AP5 - Abkommen / Vereinbarungen
Teilziel 5 – Kooperationsvereinbarungen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Katastrophenschutz
Entlang der deutsch-dänischen Grenze besteht seit vielen Jahren eine gut etablierte und erfolgreiche Zusammenarbeit in den Bereichen Feuerwehr, Rettungsdienst, Krankenwagen und Polizei. Ziel dieser Zusammenarbeit ist es, weiterhin die Sicherheit der Bevölkerung auf beiden Seiten der Grenze zu gewährleisten – sowohl bei alltäglichen Einsätzen als auch bei größeren Ereignissen, bei denen die Kapazitäten eines Landes nicht ausreichen. Diese gegenseitige Unterstützung wurde durch mehrere aufeinanderfolgenden Interreg-Projekte aufgebaut und weiterentwickelt und im Rahmen von Interreg6A DanGer112 optimiert.
Die Zusammenarbeit dieses Netzwerkes im Grenzland wurde im Laufe der Jahre – und durch frühere Interreg-Projekte – durch gegenseitige Kooperationsvereinbarungen zwischen den zuständigen Behörden der Gefahrenabwehr und politischen Ebenen auf beiden Seiten der Grenze schriftlich fixiert.
Einige dieser Vereinbarungen wurden jedoch zu einer Zeit geschlossen, als die Rahmenbedingungen und Systeme anders waren als in der heutigen Gesellschaft.
Insbesondere sind drei Vereinbarungen hervorzuheben, die im Rahmen dieses Arbeitspaketes überarbeitet, aktualisiert und dem Netzwerk zu einer Neu-Unterzeichnung vorgelegt wurden.
Die Udrykningsbekentgørelse – eine Regelung zur Nutzung von Sonder- und Wegerechten in Dänemark
Dänische Einsatzfahrzeuge durften bereits in der Vergangenheit zu Einsätzen unter Sonderrechten in Deutschland ausrücken, wenn sie zu einer Hilfeleistung auf der deutschen Seite der Grenze angefordert wurden. Dies war und ist im deutschen Straßenverkehrsgesetz verankert.
Dagegen durften deutsche Einsatzfahrzeuge in Dänemark nur auf der Grundlage einer Ausnahmeregelung in der Bekanntmachung Einsatzfahrten des dänischen Straßenverkehrsgesetzes zu Einsätzen mit Sonderrechten ausrücken. Diese war in den letzten Jahren lediglich als Ausnahmeregelung angelegt auf fünf Jahre begrenzt und galt nur für bestimmte registrierte Fahrzeuge in Kombination mit einer umständlichen Meldepflicht direkt an der Grenze. Dies hat regelmäßig zu Problemen beim Grenzübertritt deutscher Einsatzfahrzeuge an der Grenze geführt.
Im Zusammenhang mit einer Überarbeitung der dänischen Straßenverkehrsordnung (Udrykningsbekentgørelse) im Jahr 2024 gelang es dem Interreg-Projekt DanGer112 – wir haben Beiträge zu den Stellungnahmen geleistet – zu erreichen, dass diese Regelung in die Neuverordnung zum Einsatz ausländischer Einsatzfahrzeuge mit Sonderrechten in Dänemark aufgenommen wurde, sodass es deutschen Einsatzfahrzeugen nun möglich ist, in Dänemark unter den gleichen Bedingungen wie dänische Einsatzfahrzeuge in Deutschland Einsatzfahrten durchzuführen – ohne weitere Formalitäten. Dies gilt für alle Einsatzfahrzeuge gleichermaßen, solange diese für die Erfüllung eines hoheitlichen Auftrages in Dänemark angefordert sind.
Zusammenarbeit zwischen staatlichen Rettungsdiensten:
Zur Regelung einer unkomplizierten Zusammenarbeit und schnellen und unbürokratischen Hilfeleistung im Grenzgebiet wurde ebenfalls durch die Arbeitsgruppe dieses Teilpakets die Erarbeitung einer neuen Vereinbarung zwischen den beiden staatlichen Bevölkerungsschutzorganisationen – den dänischen Beredskabsstyrelsen (DEMA) und dem Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) – über die gegenseitige Zusammenarbeit und Hilfeleistungen auf direkte und informelle Weise angestoßen. Auf der Abschlussveranstaltung des Interreg Projektes DanGer112 konnte diese Vereinbarung zwischen den beiden nationalen Vertragsparteien unterschrieben werden. Diese Vereinbarung regelt neben der unkomplizierten und schnellen Unterstützung beider Organisationen i Grenzgebiet auch die zukünftige engere Zusammenarbeit in Bezug auf Ausbildung, Wissensaustausch und gemeinsamer Übungen.
Dauerhafte Verankerung der Ergebnisse der bisherigen Interreg-Projekte:
Das Interreg6a-Projekt DanGer112 – und damit auch die Finanzierung der Zusammenarbeit – läuft am 31. Dezember 2025 aus. Eine weitere Finanzierung aus EU-Mitteln ist ungewiss.
Die Ergebnisse dieses und früherer InterReg-Projekte im Bereich der Katastrophenschutz sind für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im deutsch-dänischen Grenzgebiet von entscheidender Bedeutung. Dazu gehört auch das, über die Jahre gewachsene, grenzüberschreitende Netzwerk DanGer112, das durch die Zusammenarbeit entstanden ist.
Damit diese fantastischen Beziehungen von DanGer112 für die Zusammenarbeit in Zukunft nicht verloren gehen, wurde durch alle Partner vereinbart, dass die Ergebnisse und die Zusammenarbeit sowie deren Weiterentwicklung in einer dauerhaften Vereinbarung verankert werden sollen.
Dies hat dazu geführt, dass die Interreg-DanGer112 Partner Kreis Schleswig-Flensburg, Stadt Flensburg und Kreis Nordfriesland auf deutscher Seite zusammen mit den Partnern Region Syddanmark, Sønderborg Kommune, Tønder Kommune, Aabenraa Kommune und Haderslev Kommune auf dänischer Seite die Fortsetzung der Zusammenarbeit finanzieren, wobei Brand & Redning Sønderjylland als Koordinator fungiert.
#ZusammenSicherheitGrenzland
Weitere Informationen zu den Vereinbarungen erhalten Sie bei der Netzwerkkoordination unter kac@brsj.dk